Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
gemäß § 30 SGB VIII

Kernaufgaben
Kernaufgaben der Leistung, gemäß §30 SGB VIII – Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer sind die Unterstützung von Kindern oder Jugendlichen, zur Bewältigung von Entwicklungsprobleme und Fördern der Verselbstständigung.
Zielgruppe
Das Angebot zielt auf Kinder und Jugendliche von 12 bis 21 Jahren, die im Zusammenhang mit persönlichen und sozialen Lebenslagen und -umständen, insbesondere solchen, die das Familiensystem und die familiäre Umgebung betreffen,
in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind oder drohen es zu sein und entsprechenden Unterstützungsbedarf aufweisen.
Bei begründeten Fällen können darüber hinaus Kinder unter 12 Jahren und junge Volljährige bis 27 Jahre das Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen.
Häufige Risikofaktoren im Zusammenhang mit Entwicklungsproblemen, die eine Leistung gemäß §30 SGB VIII indikativisch begründen, sind u.a.:
Komplexe Belastungssituationen im familiären Umfeld
Psychische Störungsbilder
Störungen im Sozialverhalten
Massive schulische Probleme
Soziale Isolation und fehlende personelle und soziale Einbindung,
Desorientierung / Belastungsanzeichen in Verbindung zu Fragestellungen der sexuellen Identität,
Desorientierung im Kontext von Migration und ihren Folgen (u.a. im Kontext der unbegleiteten Minderjährigkeit),
Orientierungsschwierigkeiten nach einer stationären Unterbringung.
Zentrale Aufgabenfelder
Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung,
entsprechend den vereinbarten Hilfeplanzielen und dem sich im Laufe des Hilfeprozesses aufzeigenden Bedarf, darunter:
Persönlichkeitsentwicklung: Erweiterung der persönlichen und sozialen Ressourcen
Einbindung im Familien- und Sozialsystem: Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Erziehungspersonen, Netzwerkarbeit
Verselbstständigung hinsichtlich: Alltagsabläufen, Sicherung der Finanzsituation, Wohnsituation, Gesundheitsfürsorge

