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Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
gemäß § 30 SGB VIII

Kernaufgaben

Kernaufgaben der Leistung, gemäß §30 SGB VIII – Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer sind die Unterstützung von Kindern oder Jugendlichen, zur Bewältigung von Entwicklungsprobleme und Fördern der Verselbstständigung.

Zielgruppe

Das Angebot zielt auf Kinder und Jugendliche von 12 bis 21 Jahren, die im Zusammenhang mit persönlichen und sozialen Lebenslagen und -umständen, insbesondere solchen, die das Familiensystem und die familiäre Umgebung betreffen,

in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind oder drohen es zu sein und entsprechenden Unterstützungsbedarf aufweisen.

Bei begründeten Fällen können darüber hinaus Kinder unter 12 Jahren und junge Volljährige bis 27 Jahre das Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen.

Häufige Risikofaktoren im Zusammenhang mit Entwicklungsproblemen, die eine Leistung gemäß §30 SGB VIII indikativisch begründen, sind u.a.:

Komplexe Belastungssituationen im familiären Umfeld 

Psychische Störungsbilder

Störungen im Sozialverhalten

Massive schulische Probleme

Soziale Isolation und fehlende personelle und soziale Einbindung,

Desorientierung / Belastungsanzeichen in Verbindung zu Fragestellungen der sexuellen Identität,

Desorientierung im Kontext von Migration und ihren Folgen (u.a. im Kontext der unbegleiteten Minderjährigkeit),

Orientierungsschwierigkeiten nach einer stationären Unterbringung.

Zentrale Aufgabenfelder

Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung,

 entsprechend den vereinbarten Hilfeplanzielen und dem sich im Laufe des Hilfeprozesses aufzeigenden Bedarf, darunter:

Persönlichkeitsentwicklung: Erweiterung der persönlichen und sozialen Ressourcen

Einbindung im Familien- und Sozialsystem: Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Erziehungspersonen, Netzwerkarbeit

Verselbstständigung hinsichtlich: Alltagsabläufen, Sicherung der Finanzsituation, Wohnsituation, Gesundheitsfürsorge

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